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Campeggio libero

Wildcampen in Italien: Ist das erlaubt?

8 Minuten Lesezeit
Ein einsamer Zeltplatz mit Blick aufs Meer, übernachten am Strand oder ein Biwak in den Bergen - was ist in Italien legal und wo darfst Du Dein Nachtlager ungestört aufschlagen? Hier findest Du die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zum Wildcampen in Italien.

Grundsätzlich ist Wildcampen (auf Italienisch campeggio libero) in Italien verboten. Doch es lohnt sich, die Gesetzeslage genauer zu betrachten und die rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Regionen in den Blick zu nehmen. Manche Gemeinden erlauben das Übernachten im Freien auf ihrem Gebiet, wenn vorher eine Genehmigung eingeholt wurde. Auf Privatgrund ist das freie Campen mit Genehmigung des Eigentümers gestattet. Ausnahmen bestehen auch für das Biwakieren in den Alpen. Und für Wildcamper mit Auto, Bus oder Wohnmobil gibt es in Italien ausgewiesene Plätze, wo Du legal und kostenlos über Nacht stehen darfst.

Das sagt das Gesetz

In Italien gibt es keine allgemeingültige Regelung zum Wildcampen. Die Entscheidung hierüber liegt bei den Regionen, allerdings haben nicht alle Regelungen getroffen. In den meisten gibt es ein Gesetz, das den Rahmen steckt, letztendlich entscheiden in vielen Fällen aber die einzelnen Kommunen, ob und wo das Abstellen eines Zelts oder Wohnmobils außerhalb von Campingplätzen erlaubt ist.

  • Tipp: Informiere Dich vorher, welche Regelung in der Gemeinde, in der Du Dein Nachtlager aufschlagen willst, gilt.
Blick auf Felder und Hügel in Toskana
Ohne vorher eingeholte Genehmigung ist Wildcampen in Italien in den meisten Gebieten verboten. Rechtlich etwas anders auslegen lässt sich das Biwakieren, solange es nur von Sonnenuntergang bis -aufgang stattfindet. | Foto: Daniel Genser/Unsplash

In vielen Kommunen, die eine Regelung getroffen haben, ist es nach Einholen einer vorherigen Genehmigung bei der örtlichen Behörde gestattet, wild zu campen. Auch viele Naturparks gestatten die Übernachtung im Freien, mit Ausnahme von besonderen Schutzgebieten mit Zugangsbeschränkungen. Haben die örtlichen Behörden keine ausdrückliche Vorschrift erlassen, kannst Du davon ausgehen, dass es grundsätzlich legal ist, wild zu zelten. Das betrifft in jedem Fall das nächtliche Biwakieren von Sonnenuntergang bis -aufgang (mit oder ohne Zelt) und bedeutet, dass Du Dein Zelt nicht mehr als eine Nacht aufstellen und nicht bei Tageslicht stehen lassen darfst.

Auch wenn Camping – also das Aufstellen eines Zelts über mehr als eine Nacht und auch bei Tageslicht – ausdrücklich verboten ist, ist nächtliches Biwakieren von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (egal ob mit oder ohne Zelt) rein rechtlich gesehen zulässig.

Trotzdem solltest Du, um Strafen zu vermeiden, auch hier bei der Gemeinde, in der Du übernachten willst, eine kostenlose Campinggenehmigung anfragen. Denn neben dem Camping an sich gibt es möglicherweise weitere Bestimmungen wie Mindestabstand zu Gewässern, Umweltbestimmungen, Fahrgenehmigungen in bestimmten Gebieten, zulässige Höchstdauer des Aufenthalts oder Eintrittsgebühren (zum Beispiel in Naturparks), die zu berücksichtigen sind.

Wildcampen mit Bus, Auto oder Wohnmobil

In Italien gibt es in vielen Regionen ausgewiesene Parkplätze für Wohnmobile und Wohnwagen außerhalb von Campingplätzen, auf denen es erlaubt ist kostenlos/wild zu campen. Diese können sich zum Beispiel in National- und Regionalparks befinden oder auch in der Nähe von Bauernhöfen, Hotels und Campingplätzen. Hier kannst Du über Nacht bleiben, darfst aber keine Vorbauten, Tische, Stühle oder ähnliches neben dem Wohnmobil aufbauen.

Die Haltebereiche sind wie folgt eingeteilt:

  • Punto/Area di sosta (Haltebereich): Hier darfst Du halten und übernachten, es gibt aber keine Serviceeinrichtungen.
  • Camper Service: In diesem Servicebereich gibt es Trinkwasser, einen Abwasserabfluss und Strom, es ist aber nicht gestattet, sich hier länger aufzuhalten und zu übernachten.
  • Area attrezzata (ausgestatteter Bereich): Hier darfst Du übernachten und es gibt verschiedene Services, die Du nutzen kannst (z.B. Dusche/Toiletten, Strom etc.)
  • Area integrata (integrierter Bereich): Dieser Haltebereich liegt neben einem Hotel, Campingplatz, Bauernhof oder ähnlichem.
Ein VW Bus auf Sardinien beim Wildcampen in freier Natur.
Mit dem Van oder Wohnmobil einfach in der Natur über Nacht stehenbleiben ist in Italien nicht erlaubt. Dafür gibt es in vielen Teilen des Landes ausgewiesene kleine Rastplätze (area di sosta), wo Du kostenlos und legal im Auto übernachten kannst. | Foto: Tobias Weinhold/Unsplash

Eine Übersicht über die verschiedenen Haltebereiche in Italien gibt Camperonline. An Raststätten und Parkplätzen auf der Autobahn ist es erlaubt über Nacht zu halten, jedoch nicht zu campen (max. 24 Stunden Aufenthalt).

  • Tipp: Die italienische Tourismusagentur empfiehlt, sich bei der örtlichen Polizei über die genauen Vorschriften zu informieren, um Strafen zu vermeiden.

Wildcampen in Italien nach Regionen

Trentino-Südtirol

Im Trentino und in Südtirol ist Wildcampen (egal ob Zelt oder Wohnmobil) grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es, wenn Du Dich ungeplant und für maximal 24 Stunden an einem Ort niederlässt, an dem es kein ausdrückliches Verbot gibt, oder wenn es der Eigentümer eines Grundstücks genehmigt.

Zum Thema Biwakieren sagt der Alpenverein Südtirol: „In den Natur- und Nationalparken ist das Biwakieren grundsätzlich verboten. In den übrigen Gebieten hängt es von den einzelnen Gemeinden ab, ob es erlaubt ist oder nicht.“

Blick auf Karersee
In einigen Regionen der italienischen Alpen ist Wildcamping ausdrücklich verboten, wie auch am Karersee. Halte Dich dort bitte daran und suche einfach den nächstgelegenen Campingplatz auf. | Foto: Tiard Schulz/Unsplash

Aostatal

Im Aostatal darfst Du oberhalb von 2.500 Metern von Sonnenuntergang bis -aufgang biwakieren und zelten. Im Schutzgebiet des Nationalparks Gran Paradiso und in der Nähe der Hütten und Unterstände ist es grundsätzlich verboten ein Zelt aufzustellen (Regionalgesetz Nr. 8 von 2002, Artikel 19).

Ligurien

Ligurien hat keine übergreifende Regelung getroffen, im Regionalgesetz Nr. 2 vom 07.02.2008 werden jedoch Biwaks in den Alpen auf speziell ausgewiesenen Plätzen geregelt.

Friaul-Julisch-Venetien

In der Region Friaul-Julisch-Venetien hat jeder Nationalpark und jedes Schutzgebiet seine eigenen Regelungen. Wild zelten ist aber streng verboten.

Venetien und Emilia-Romagna

In Venetien besteht ein absolutes Campingverbot außerhalb der vorgesehenen Bereiche (Regionalgesetz Nr. 40 von 1984, Artikel 12), ebenso in der Region Emilia-Romagna (Regionalgesetz Nr. 16 von 2014, Artikel 41). Das gilt für Zelte wie für Wohnmobile und sonstige mobile Unterbringungsmöglichkeiten außerhalb der vorhandenen Campingplätze.

Lombardei und Toskana

Die Lombardei hat keine Regelung zum Wildcampen getroffen. Hier liegt es bei den Gemeinden ein Biwak zu genehmigen (Regionalgesetz Nr. 15 von 2007). In der Toskana gibt es ebenfalls kein Gesetz speziell zum Wildcampen.

Blick auf Gardasee mit Monte Brione
Am Gardasee übernachtest Du besser auf einem Campingplatz – dann bist Du auf der sicheren Seite. | Foto: Klaus Huber/Unsplash

Gardasee

Der Gardasee grenzt an drei italienische Regionen an: Trentino-Südtirol, die Lombardei und Venetien. Je nachdem, wo Du Dich befindest, gelten also mehr oder weniger strenge Verbote.

Piemont

Die Region Piemont legt in ihrem Dekret zum Wildcampen (Regionalgesetz Nummer 54 von 1979, Art. 16) fest, dass die Bestimmungen nicht für einzelne Zelte oder bewegliche Wohngefährte gelten, die weniger als 48 Stunden an einem Ort stehen. Vor allem dann wenn auf zugelassenen Campingplätzen keine Plätze mehr verfügbar sind. Hier ist allerdings vorher eine Genehmigung bei den örtlichen Behörden einzuholen (mit einem Vorlauf von 24 Stunden).

Umbrien

In Umbrien ist Wildcampen in Naturparks gestattet, wobei jeder Park seine eigenen Vorschriften hat und eine Genehmigung bei der Parkverwaltung eingeholt werden muss. Außerdem heißt es im Regionalgesetz Nr. 13 von 2013 in Artikel 37, dass die Gemeinden den vorübergehenden Aufenthalt/das Parken (bis zu 48 Stunden) von Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen Fahrzeugen auf aufgewiesenen, entsprechend ausgestatteten Flächen (Rastplätzen) gestatten können, sofern keine Unterkünfte unter freiem Himmel verfügbar sind. Hier informierst Du Dich also am besten bei der Gemeinde, was erlaubt ist oder hältst nach gekennzeichneten Halteplätzen Ausschau.

Abruzzen

In den Abruzzen ist das Campen ausschließlich auf speziell ausgewiesenen Parkflächen („area di sosta“ bzw. „area comunale di sosta campeggistica“) für eine Aufenthaltsdauer von maximal fünf Tagen gestattet. Sind auf einer solchen Fläche nicht die „Mindestanforderungen an Hygiene, Sicherheit und Umweltschutz erfüllt“, also gibt es zum Beispiel kein WC, dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die über „unabhängige Hygienedienste“ verfügen (also zum Beispiel ein Wohnmobil mit eigenem WC). Verantwortlich ist die Gemeinde, die die Parkflächen festlegt und ggf. eine Parkgebühr verlangen kann (Regionalgesetz Nr. 16 von 2003, Artikel 9).

Apulien

In Apulien ist in Regionalparks und Naturschutzgebieten das Campen auf speziell eingerichteten Naturcampingplätzen zu Studienzwecken gestattet, zuständig sind die Gemeinden. Ansonsten bedarf es der Genehmigung der örtlichen Behörden bzw. ist für Wohnmobile ähnlich wie in den Abruzzen ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen („area di sosta“ bzw. „area comunale di sosta campeggistica“) für einen Aufenthalt von maximal fünf Tagen und mit den gleichen Hygienebestimmungen wie in den Abruzzen (Regionalgesetz Nr. 11 von 1999, Artikel 20-23) gestattet.

Kalabrien und Kampanien

In Kalabrien gibt es keine Regelung zum Wildcampen. Hier empfiehlt es sich, die Genehmigung der örtlichen Behörden einzuholen. Auch in der Region Kampanien gibt es keine allgemeingültige Regelung, sondern nur einzelne kommunale Vorschriften zum Campen und dem Aufenthalt von „mobilen Aufenthaltsmitteln“.

Bucht auf Sardinien
In dieser Bucht Dein Zelt aufstellen? Auf Sardinien besser nicht. Hier ist Wildcampen strengstens verboten. | Foto: Massimo Virgilio/Unsplash

Sizilien und Sardinien

In Sizilien gibt es von den Gemeinden eingerichtete Rastplätze, auf denen ein Aufenthalt bis zu 24 Stunden gestattet ist (Regionalgesetz Nr. 14 von 1982).

Auf Sardinien ist Wildcampen außerhalb der zugelassenen Campingplätze und dafür vorgesehenen Bereiche verboten (Regionalverordnung vom 13.06.2014, Artikel 3 Buchstabe D).

Basilikata, Marken und Latium

In der Region Basilikata müssen Wildcamper eine schriftliche Genehmigung der örtlichen Behörde einholen.

In den Marken ist biwakieren ebenfalls möglich, wenn Du vorher die Genehmigung der Gemeinde, in der Du übernachten möchtest, eingeholt hast (Norm Nr. 9 vom 11.07.2006).

Auch die Region Latium überlässt den örtlichen Behörden die Entscheidung über eine Genehmigung des wilden Zeltens auf bestimmten Flächen für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 15 Tagen (Regionalgesetz Nr. 59 vom 03.05.1985, Artikel 5).

Du hast bereits eigene Erfahrungen mit dem Wildcampen in Italien gemacht? Dann schreib‘ uns einen Kommentar! Wir freuen uns über Deine Tipps!

Quellen

Weitere Beiträge zum Wildcampen in Europa

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