Überblick Wildcampen Österreich
Ob Du beim Wildcampen mit einer geplanten Übernachtung unter freiem Himmel in Österreich das Gesetz brichst, hängt stark vom jeweiligen Bundesland ab. Grundlage bilden meist die Naturschutz- und Campinggesetze der Länder. Waldflächen dürfen in allen Bundesländern, ausgenommen es ist entsprechend gekennzeichnet, betreten werden, das Übernachten ist meist jedoch verboten. Die Gesetze für das alpine Ödland, die Bereiche oberhalb der Baumgrenze, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland stark. Relativ streng sind die Gesetze in Tirol, Niederösterreich, Kärnten und dem Burgenland, wohingegen die Bestimmungen in Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und in Vorarlberg offener gestaltet sind.
Grundsätzlich gilt: Das ungeplante Notbiwak wird in ganz Österreich geduldet.
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Burgenland
Grundlage für das Campen in der freien Natur bildet im Burgenland das Burgenländische Naturschutz- und Landschaftsschutzgesetz 1990. Demnach ist es laut Paragraph 12 „in der freien Landschaft verboten, außerhalb von behördlich bewilligten Camping- und Mobilheimplätzen zu campieren oder Wohnwagen bzw. Wohnmobile abzustellen.“ Als freie Landschaft zählt laut Paragraph 11 „Landschaft außerhalb des Ortsgebietes bzw. Ortschaft einschließlich des Ortsrandes oder außerhalb von Vor-, Haus- und Obstgärten.“ Ein Verstoß gegen das Gesetz kann nach dem Österreichischen Alpenverein mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro geahndet werden.
Kärnten
Auch in Kärnten ist die Rechtslage für Wildcampen sehr streng. Grundlage ist hier das Kärntner Naturschutzgesetz 2002: „In der freien Landschaft ist es verboten, außerhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen.“ Das Verbot gilt allerdings nicht für das alpine Biwakieren. Geplantes Biwakieren ist hingegen verboten und es drohen Geldstrafen bis zu 3.630 Euro.
Niederösterreich
In Niederösterreich herrschen laut Niederösterreichischem Naturschutzgesetz 2000 ebenfalls strenge Verbote, wenn es um das Thema Wildcampen geht. Laut Paragraph 6 ist „das Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen im Grünland außerhalb von nach den Bestimmungen des NÖ Campingplatzgesetzes 1999 genehmigten Campingplätzen verboten.“ Unter mobile Heime fallen außerdem auch Zelte. Nach dem Österreichischen Alpenverein können bei Verletzung dieser Regelung Geldstrafen von bis zu 14.500 Euro drohen.
Oberösterreich
Die Gesetze in Oberösterreich sind relativ frei und für Wildcamper ist das Oberösterreichische Tourismusgesetz ausschlaggebend. Danach ist das alpine Ödland oberhalb der Baumgrenze und außerhalb des Weidegebiets für den Fußverkehr frei. Darunter fällt auch das Zelten und Übernachten.
Bergzeit
Salzburg
Welche und ob in Salzburg Strafen auf Wildcamper warten, entscheidet der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde. Laut Salzburger Campingplatzgesetz 2013 kann „das Campieren außerhalb von Campingplätzen vom Bürgermeister untersagt werden, wenn Interessen der Sicherheit oder der Gesundheit von Menschen, des Schutzes der örtlichen Gemeinschaft, der Landwirtschaft, der Tourismuswirtschaft oder des Schutzes des Naturhaushaltes sowie des Landschafts- und Ortsbildes erheblich verletzt werden.“ Das Campen im alpinen Ödland, oberhalb der Baumgrenze, ist nur dann gestattet bzw. nicht verboten, wenn es im Einklang mit der Natur stattfindet. Falls Du Dir unsicher bist, frag am besten vorher bei der Naturschutzabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft nach.
Steiermark
Relativ frei können sich Wildcamper in der Steiermark bewegen. Im Steiermärkischen Gesetz zur Wegefreiheit im Bergland steht: „Das Ödland oberhalb der Baumgrenze, mit Ausnahme der anders als durch Weide landwirtschaftliche genutzten Gebiete (Almen) ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden.“ Ein Passus aus dem Naturschutzgesetz, der das „Errichten von Zeltlagern oder das Aufstellen von Wohnwagen für mehr als eine Nächtigung außerhalb von Gehöften, Ortschaften oder hierfür genehmigten Plätzen“ mit Genehmigung erlaubte, wurde 2017 gestrichen. Entsprechend ist Wildcampen hier untersagt.
Tirol
In Tirol sind die Gesetze für das Wildcampen sehr streng und seit 2001 durch das Tiroler Campinggesetz geregelt. Das sagt in Paragraph 3 ganz klar: „Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten, ausgenommen auf Grundflächen, für die eine Verordnung […] erlassen worden ist.“ So ist es zum Beispiel möglich, dass die Gemeinde für Veranstaltungen oder ähnliches eine Fläche zum Übernachten frei gibt. Bei Verletzung des Campinggesetzes können Strafen bis zu 220 Euro drohen.
Vorarlberg
Ob Du in Vorarlberg Ärger mit dem Gesetz bekommst, wenn du einfach Dein Zelt aufschlägst oder Dein Wohnmobil aufstellst, entscheidet der Bürgermeister. Laut Vorarlberger Campingplatzgesetz ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen vom Bürgermeister zu untersagen, wenn Interessen der Sicherheit, der Gesundheit, des Schutzes der örtlichen Gemeinschaft, der Landwirtschaft, des Tourismus oder des Naturschutzes verletzt werden. Zusätzlich sollten Wildcamper im Bereich von Seen aufpassen, da für Veränderungen im Hinblick auf Naturschutz und Landschaftsentwicklung – dazu zählt auch Wildcampen – eine Bewilligung notwendig ist.
Wien
Außerhalb von Campingplätzen ist in Wien das Campen mit Zelt oder in PKWs, Wohnmobilen, Vans etc. verboten.
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